Aktiv werden
Kommunalpolitik lebt vom Miteinander. Ich möchte mit möglichst vielen Menschen ins Gespräch kommen, zuhören und Ideen für Unterhaching entwickeln und mich mit den Menschen austauschen.
Dafür brauche ich dich!
Ob bei Haustürgesprächen, für mehr Reichweite auf Social Media, beim Plakate aufhängen oder Flyer verteilen, oder einfach als Teil des Teams.
Mach mit uns den Unterschied und Komm ins Team Johanna!
Kontakt
Sie haben Fragen, Ideen oder Anliegen, die Ihnen am Herzen liegen? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an johanna.zapf@gruene-unterhaching.de – Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Mehr über unseren Ortsverband, aktuelle Termine erfahren Sie hier.

Spenden
Die besten Köpfe und Argumente nützen nichts, wenn sie nicht gesehen und gehört werden. Und Wahlkampf kostet. Nicht nur Zeit und Einsatz der vielen ehrenamtlich Engagierten. Sondern eben auch viel Geld.
Deshalb: Unterstützen Sie uns und spenden Sie für uns!
Wir freuen uns über jede Summe. Die kleinen und die großen Beträge. Denn sie alle erhöhen unsere Reichweite und Sichtbarkeit.
So können wir Veranstaltungen organisieren und bewerben, Flyer und Plakate erstellen und verteilen und so Menschen ansprechen und begeistern – für unsere Ideen, für demokratischen Wettstreit und die Zukunft Unterhachings. Jeder Euro wirkt!
Bankverbindung
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Unterhaching
IBAN: DE43 7025 0150 0360 4717 42
BIC: BYLADEM1KMS
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Verwendungszweck: Spende Kommunalwahl 2026
WICHTIG: Bei Spenden ab 300 € im Verwendungszweck der Überweisung Name und Anschrift angeben, damit wir Ihnen am Anfang des Folgejahres (ca. März) eine Spendenbescheinigung zusenden können. Bei Spenden bis 300 € genügt der Kontoauszug.
Vielen Dank!
Und das Beste ganz zum Schluss: Gemäß der Gesetzeslage reduzieren Parteispenden die Steuerlast um 50% des gespendeten Betrages – unabhängig von der Höhe des individuellen Steuersatzes!
Bei Beiträgen und Spenden bis zu 1.650 € pro Person bzw. bis zu 3.300 € pro Ehepaar werden 50% davon unabhängig vom individuellen Steuersatz von der Steuerschuld abgezogen. Bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € können zusätzlich vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Mehr dazu hier.
